Ein Kleiderbügel ist mehr als nur ein Produkt – er ist das, was Sie daraus machen. Natürlich bieten sich bestimmte Bügelformen für bestimmte Einsatzgebiete an, wie zum Beispiel bei unseren Garderobenbügeln für Mäntel und Jacken, Bügeln mit Klammern für Hosen und Röcke oder Accessoire-Bügeln für Schals, Gürtel und mehr. Doch bei anderen Bügeln ist mehr Fantasie gefragt. Etwa bei dem schlichten Bügel aus kunststoffbeschichtetem Draht, den wir seit Kurzem anbieten.
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Rudolf Weber KG, D-64732 Bad König
Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Unternehmern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge
Für den Vertragsabschluss gelten unsere Verkaufsbedingungen. Abweichungen davon, insbesondere Bedingungen des Käufers werden für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt sind. Alle Angebote sind freibleibend. Angegebene Lieferzeiten werden möglichst eingehalten, sind jedoch ohne Gewähr und bedeuten kein Lieferungsversprechen, Teillieferungen sind statthaft, verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages, zu Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen solange der Käufer mit seinen Verbindlichkeiten im Rückstand ist. Höhere Gewalt, Materialmangel, Verkehrsstörungen etc. befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferfrist.
Bei Druckaufträgen und anderen Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Preise
Sämtliche Preise verstehen sich ab Fabrik, inklusive Verpackung, ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen infolge Materialverteuerung und Kostensteigerungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es können nur die in der Preisliste angegebenen Mindestmengen (Packeinheiten) abgegeben werden.
Lieferung/Versand
Die Lieferung erfolgt ab Werk Bad König auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Bestellungen, bei denen nicht spezielle Weisungen für den Versand gegeben sind, werden diese nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. Ab einem Nettowarenwert von 800,– € erfolgt Lieferung frei Haus Deutschland.
Kommen wir in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären.
Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt,, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Rechnungen werden auf den Verladetag datiert.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei der Hereinnahme von Wechseln hat der Käufer die Diskont- und Bankspesen zu tragen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen.
Teillieferungen gelten als abgeschlossenes Geschäft und unterliegen den vorstehenden Zahlungsbedingungen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Gewährleistung
Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens jedoch 4 Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder erteilen Gutschrift. Beanstandete Ware darf nur nach unserer Zustimmung zurückgesandt werden. Andere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden durch Verwendung mangelhafter Ware sind ausgeschlossen.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder durch Dritte, übliche Abnutzung oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig
ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in der Farbe, Struktur und holztypische Fehler sind zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Auch unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen von anderen Waren begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
Eigentumsvorbehalt
a) Der Kaufgegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldorechnung des Verkäufers.
b) Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950 BGB im Auftrag des Verkäufers. Der Verkäufer wird entsprechend dem Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zum Wert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche des Verkäufers dient.
Die Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 947,948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware gilt.
c) Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an der Verkäufer ab.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung gemäß Punkt b) zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt.
d) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderung um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Verkäufers verpflichtet.
e) Falls der Verkäufer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rückname der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenem Gewinn, bleiben vorbehalten.
f) Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er uns die von ihr gelieferten Waren bezahlt hat, steht uns nach §47,48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad König i. Odw., Gerichtsstand Michelstadt i. Odw.
Ist der Käufer nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts, hat er uns hiervon umgehend in Kenntnis zu setzen.
Sonstiges
Durch Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Bei späteren Bestellungen genügt der Hinweis auf diese Bedingungen.
Stand: 02.2019